Projektleitung: Rebekka Moser
Projektmitarbeit: Jürg Sommerhalder & André Rey
Ausgangslage
2022 erarbeitete die Bienenfachstelle des Kantons Zürich im Auftrag des Amts für Landschaft und Natur des Kantons Zürich einen Katalog an Schwerpunktgebieten für die Wildbienenförderung im Kanton («Bestimmung von Schwerpunktgebieten für die Förderung von Wildbienen im Kanton Zürich»). Er definiert Förderregionen und Grundlagen für eine regional differenzierte Wildbienen-Förderung. Im Rahmen eines Pilotprojektes sollen nun in einer Beispielregion die Massnahmen für die vorgegebenen Wildbienen-Zielarten gebündelt und in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren umgesetzt werden.

Foto: Die Sechsbindige Furchenbiene (Halictus sexcinctus) ist eine der Zielarten der Förderregion Irchel (Foto: ©Jürg Sommerhalder).
Der Planungsprozess soll am Beispiel der Förderregion Irchel modelliert werden. Aus den gemachten Erfahrungen soll eine Vorgehensskizze für die weiteren Gebiete bereitgestellt werden. Das Fördergebiet Irchel wurde ausgewählt, weil es 1) repräsentative Landschaftsräume beinhaltet, 2) kantonale Schutzgebiete enthält, 3) der Kenntnisstand der Wildbienenfauna nur mittelmässig ist und 4) bisher gemäss vorliegenden Kenntnissen noch keine spezifischen Massnahmen für Wildbienen umgesetzt wurden. Die für die Massnahmenplanung und -umsetzung benötigten finanziellen Mittel sollen je nach Landschaftsraum durch den Kanton (Abt. Wald, Landwirtschaft, Naturschutz), die Gemeinden und/oder durch Stiftungen bereitgestellt werden. Das Pilotprojekt beinhaltet die Grundlagenerarbeitung bis zum Zeitpunkt, an welchem die betreffenden Gelder für die Massnahmenplanung und -umsetzung verfügbar sind.
Folgende Arbeitsschritte sind für eine solide Grundlagenerarbeitung für die Umsetzung von Wildbienen-Fördermassnahmen wichtig:
- Grundlagenerarbeitung: Ausgangszustand (digital über vorhandene Inventare, Abfragen), Projektbeschrieb
- Sitzungen und Begehungen mit kantonalen und lokalen Akteur:innen (Landwirtschaft, Wald, Siedlung)
- Kartierung von national prioritären Arten (wichtigste Arten in ausgewählten Lebensräumen), um für diese stark gefährdeten Arten möglichst rasch Massnahmen umzusetzen
- Kommunikation mittels Vorträgen, Medienberichten und/oder Exkursion mit dem Ziel, PartnerInnen für das Projekt zu gewinnen
- Massnahmenkonzept mit Lokalisierungsvorschlag
- Bericht Pilotprojekt mit Vorgehensskizze und Finanzierungsmodell

Foto: Die Grauschuppige Sandbiene (Andrena pandellei) ist eine Glockenblumenspezialistin und wird auf der Roten Liste als verletzliche Art (VU) geführt. Sie ist eine wichtige Zielart der Förderregion Irchel. (Foto: ©Jürg Sommerhalder).