Imkerei – weniger ist mehr: Lösungen

Nebst der Aufklärung der Menschen über die Wichtigkeit und Gefährdungslage der Wildbienen sowie der Abgabe von Handlungsempfehlungen zu ihrem Schutze, hat die IG Wilde Biene drei wichtige Ziele identifiziert und setzt sich für deren Durchsetzung ein.

Foto: Die Langkopf-Wespenbiene (Nomada sexfasciata) ist eine Brut-Parasitin, die ihre Eier in die Brutzellen verschiedener Langhorn-Bienen-Arten legt. Das Bild zeigt ein Männchen. (Foto: © Jürg Sommerhalder)

Verbot der Imkerei in Naturschutzzonen, mit Pufferzonen von 1.0 km
Bereits heute haben einige Kantone imkerlich gehaltene Honigbienen grundsätzlich aus Naturschutzgebieten verbannt. Allerdings bestehen weder griffige Instrumente noch ausreichend Ressourcen (und wohl deshalb von Amts wegen auch kaum der Wille), um die entsprechenden Verordnungen durchzusetzen.
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Nachhaltige Honigbienen-Dichten in Teilgebieten
Die Nutzung von Wildtieren und Wildpflanzen in der Landschaft ist nachhaltig und so auszuüben, dass die Biodiversität nicht geschädigt wird. Die Jagd und die Fischerei unterliegen deshalb entsprechenden Regulierungen, was bei der Imkerei nicht der Fall ist.
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Bewilligungspflicht für Bienenstände und -Völker
Damit die Kontrolle und Regulierung der Honigbienen-Dichte überhaupt möglich wird, muss eine Bewilligungspflicht für das Halten von Honigbienenvölkern eingeführt und durchgesetzt werden.
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